Dienstag, 29.12.2020 18:40 Uhr

Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Verantwortlicher Autor: Carlo Marino Rom/Berlin, 14.12.2020, 19:19 Uhr
Presse-Ressort von: Dr. Carlo Marino Bericht 3204x gelesen

Rom/Berlin [ENA] Am 14. Dezember 2020 die Bundestagsfraktionen von Union und SPD haben sich offenbar darauf geeinigt, bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) weitere Verbesserungen für die Bioenergie vorzunehmen. Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik: der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV),

der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH). Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen

und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE). Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, nimmt im Namen der Bioenergieverbände eine erste Bewertung vor: „Wir begrüßen, dass Union und SPD den von der Bundesregierung vorgelegten EEG-Entwurf noch an zentralen Stellen nachbessern wollen, um die Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse zu stärken. Viele unserer wichtigsten Anliegen werden aufgegriffen. So sollen die Ausschreibungsvolumina noch einmal deutlich erhöht und der Wettbewerbsnachteil kleinerer Anlagen ausgeglichen werden. Ebenso möchten die Regierungsfraktionen die Stromerzeugung von Holzheizkraftwerken in ihrer Rolle für Fern- und Prozesswärme stärker würdigen.

Wir freuen uns zudem über eine Übergangsregelung für Altholzkraftwerke, die Wettbewerbsverzerrungen auf dem Altholzmarkt verhindern soll. Inwiefern mit diesen geplanten Neuregelungen tatsächlich das mit dem Klimaschutzprogramm 2030 beschlossene Ziel erreicht werden kann, die Stromerzeugung aus Biomasse bis 2030 zu stabilisieren, muss sich jedoch noch zeigen.Wir freuen uns zudem über eine Übergangsregelung für Altholzkraftwerke, die Wettbewerbsverzerrungen auf dem Altholzmarkt verhindern soll.

Inwiefern mit diesen geplanten Neuregelungen tatsächlich das mit dem Klimaschutzprogramm 2030 beschlossene Ziel erreicht werden kann, die Stromerzeugung aus Biomasse bis 2030 zu stabilisieren, muss sich jedoch noch zeigen.Wirklich unzureichend bleiben die Anreize zur Vergärung von Gülle in Biogasanlagen, obwohl diese Maßnahme ebenfalls mit dem Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen wurde. Hier muss die Regierungskoalition zügig nachbessern, vor allem für Güllekleinanlagen über 75 KW. Außerdem muss die Bundesregierung zeitnah von der neuen Verordnungsermächtigung zur Einführung einer Anschlussvergütung für bestehende Gülleanlagen Gebrauch machen.“

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