Erneuerbare-Energien-Gesetz
Rom/Berlin [ENA] Bioenergie ist eine saubere und erneuerbare Energiequelle. Alle Energieformen, die durch Biomasse, Bioliquide und Biogas erzeugt werden, fallen in diese Kategorie. Biomasse ist die biologisch abbaubare Fraktion von Produkten, Abfällen und Rückständen biologischen Ursprungs. Biogas hingegen besteht hauptsächlich aus Methan und Kohlendioxid und entsteht bei der anaeroben Fermentation von organischem Material.
Bioliquide sind flüssige Brennstoffe aus Biomasse und können pflanzlichen oder tierischen Ursprungs sein. Heute findet im Bundestag die erste Lesung zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) statt. In der Novelle erstmals gesetzlich wird das Ziel der Treibhausgasneutralität noch vor dem Jahr 2050 für den in Deutschland erzeugten und verbrauchten Strom formuliet. Aus Sicht der Bioenergieverbände biete das somit beginnende parlamentarischen Verfahren im Bundestag die maßgebende Aussicht, die Bioenergie jetzt für Energiewende und Klimaschutz zu stabilisieren. Oberste Priorität sei dabei vor allem die Festlegung von Ausschreibungsvolumina für Biomasse und Regelungen, die den Klimazielen Rechnung tragen.
„Mit dem EEG-Kabinettsentwurf ging ein wichtiges Signal für die Bioenergiebranche einher, dass es weitergehen soll. Nun hat der Bundestag es in der Hand, darauf aufzusatteln und eine verlässliche Perspektive im Sinne des Klimaschutzes zu schaffen“, teilt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, im Namen der Bioenergieverbände mit. Im „Hauptstadtbüro Bioenergie” bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik: der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH).
Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE).
An der erster Stelle müsse das 42-Terawattstunden-Ziel aus dem Klimaschutzprogramm 2030 direkt im Gesetz verankert werden. Damit hinge auch zusammen, dass die Ausschreibungsvolumina so angehoben würden, dass die Ziele auch erreicht werden können. Das bedeute ein relevantes Ausschreibungsvolumen von 990 Megawatt (MW) pro Jahr, davon 840 MW im regulären Ausschreibungssegment und 150 MW im Ausschreibungssegment für hochflexible Biomethananlagen. Zudem sei die Anhebung der Gebotshöchstwerte um 2 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh), wie sie im Kabinettsentwurf steht, zwar begrüßenswert. Bestandsanlagen – insbesondere tausende kleinere, landwirtschaftliche Biogasanlagen – benötigen allerdings eine Erhöhung um 3 ct/kWh für den
für den wirtschaftlichen Weiterbetrieb. Weiterer Handlungsbedarf für den Bundestag sei beim Ausbau der Güllevergärung gegeben. Dazu gehöre vor allem eine Umstellung der Obergrenze der Sondervergütungsklasse auf 150 Kilowatt (kW) Bemessungsleistung und die Öffnung dieser Klasse für Bestandsanlagen. Ebenso müsse der Bundestag sich dafür einsetzen, dass diese Regelungen im Gesetz und nicht erst in einer nachgelagerten Verordnung getroffen würden. Auch die Flexibilitätsanforderungen für Holzheizkraftwerke seien dringend anzupassen. Um diese nicht von vorneherein von einer Anschlussvergütung auszuschließen, sei es notwendig, die Pflicht zur Flexibilisierung für Bestandsanlagen bei 80 Prozent zu belassen und für Neuanlagen lediglich auf
75 Prozent der installierten Leistung zu beschränken. „Mit diesen Nachbesserungen kann der Bundestag jetzt entscheidend zur Stabilisierung der Bioenergie für Energiewende und Klimaschutz beitragen“, resümiert Sandra Rostek. Die Bioenergieverbände plädieren entsprechend an die Abgeordneten, im parlamentarischen Verfahren insbesondere diese Punkte umzusetzen und die Leistungen der Bioenergie für die Klimaziele zu nutzen und zu optimieren.




















































