Dienstag, 29.12.2020 18:48 Uhr

Ausgangssperre ab 21 Uhr an Weihnachten eine Zumutung

Verantwortlicher Autor: Jochen Behr Würzburg, 26.12.2020, 20:17 Uhr
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Ausgangssperre
Ausgangssperre  Bild: Premium-Freepik-Lizenz

Würzburg [ENA] In Bayern wird um 21 Uhr der Bürgersteig hochgeklappt und das auch an Weihnachten um Punkt 21 Uhr. Da wird es schwer entfernte Familienangehörige zu besuchen und wieder rechtzeitig zurück zu sein. 500 Euro kostet es, wenn man ohne triftigen Grund nach 21 Uhr angehalten wird.

Was ist ein triftiger Grund? Das kann man in der 11. bayerischen Infektionsschutzverordnung nachlesen auf der Seite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Teils ist die Auslegung etwas unklar ausgedrückt, daher hier die wichtigsten Punkte: 1. Fahren zur und von der Arbeit auf direktem Wege nach Hause. 2. Medizinische Notfälle für sich, zu Betreuende und Haustiere. 3. "Gassi"-Gehen mit dem Hund auf öffentlichem Grund. Nicht erlaubt ist: 1. Fahrten zu gastronomischen Betrieben zur Abholung von bestellten Speisen, diese müßte man liefern lassen. 2. Das nach Luft schnappen auf öffentlichem Grund - auf seinem Privatgrundstück darf man sich aufhalten, bei Mietshäusern mit gemeinsam genutzten Grund eher nicht.

Selbst an Weihnachten sind Besuche zu Familienangehörigen und Verwandten so zu planen, dass man wieder um Punkt 21 Uhr zu Hause ist, wird man kurz nach 21 Uhr angetroffen kostet das bereits bis zu 500 Euro, es liegt im Ermessen des Polizeibeamten ob er es bei einer Verwarnung belässt oder ob eine Anzeige geschrieben wird. Diese Regelungen an Weihnachten wird von vielen Bürgern, die ansonsten mit den Infektionsschutzmaßnahmen grundsätzlich einverstanden sind als "Gegängel" seitens des Staates empfunden! Welche Auswirkungen hat die 21 Uhr Regelung auf das Verhalten der Bürger?

1. Zum Einen wird abends mit dem PKW auf Landstraßen mit weit über 100 km/h gerast, da der eine oder andere es sonst nicht mehr rechtzeitig schaffen würde. Das erhöht die Unfallgefahr immens. 2. Zum Anderen finden nachts vermehrt Partys unter jungen Erwachsenen bis in die frühen Morgenstunden statt mit dem Argument man müsse ja bis um 5 Uhr bleiben auf der Party, die man ansonsten gegen Mitternacht verlassen hätte. Kontrolliert werden private Räumlichkeiten von der Polizei nur wenn ein klarer Verstoß vorliegt. Dann werden Partys aufgelöst wenn hier gegen die Infektonsschutzverordnung verstoßen wurde. Viele jüngere Menschen zeigen für diese harten Maßnahmen keinerlei Einsicht und Verständnis, aber auch teils ältere Menschen.

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